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Jahreshauptversammlung 2007 |
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Freitag, 09. März 2007 – die satzungsgemäße Jahreshauptversammlung stand auf der Tagesordnung. Wie meist, hatten sich zwar im Vereinslokal „Kräkel an der Börse“ mehr Mitglieder als üblich eingefunden, jedoch stand wie bei vielen anderen Vereinen die Zahl der Versammlungsteilnehmer in keinem Verhältnis zur Mitgliederzahl. Aber was soll’s, die Versammlung war beschlussfähig, und eine Vollversammlung hätte sowieso nicht in den Saal gepasst, sondern ein Oktoberfestzelt gefüllt.
Nach Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden Herrn Rudi Wolff und Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgte die Verlesung des Tätigkeitsberichtes 2006. Erwartungsgemäß war und ist kein Ende der notwendigen Tierschutzmaßnahmen in Sicht: Zahlreiche Katzen wurden kastriert, vermittelt und behandelt, die Futterstellen erfordern regelmäßige Zuschüsse an die Betreuerinnen und Betreuer, Fallenverleih und Tierrettung wurden häufig benötigt, dazu die unvermeidliche Verwaltungsarbeit, unzählige telefonische Beratungen, usw.
Der Kassenbericht war dagegen wiederum erfreulich – Einnahmen und Ausgaben befanden sich in einem gesunden Verhältnis, dazu scheinen auch Erbschaften allmählich Richtung Katzenschutz zu fließen. Die Kassenprüfer hatten die Unterlagen sorgfältig geprüft und der Kassenführung, Frau Ulla Wolff, eine gewissenhafte und übersichtliche Buchführung bescheinigt, so dass der Entlastung nichts im Wege stand. Einer Fortführung der Tierschutzarbeit des Vereins im bisherigen Umfang steht also nichts im Wege.
Der einzige Antrag zur Versammlung bezog sich auf den Leihvertrag für Katzenfallen. Zwar ist ausführlich geregelt, wann und in welchem Zustand die Fallen zurückgegeben werden müssen, jedoch findet sich keinerlei Hinweis darauf, wie die eingefangenen Tiere behandelt werden sollen. Die Versammlung stimmte geschlossen dafür, tierschützerische Forderungen wie beispielsweise kein Aussetzen der Tiere, eventuell noch unkastriert, an völlig fremden Orten ohne ausreichende Lebensgrundlage oder Verbot der Tötung ohne vernünftigen Grund in den Vertrag einzufügen. Das schützt zwar nicht gegen Zuwiderhandlungen, gibt dem Verein aber eine Rechtsgrundlage für eventuelle Strafanzeigen.
Mit dem Punkt „Verschiedenes“ klang die Versammlung dann unter lebhaften Diskussionen allmählich aus.
af
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